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   BVerfG, 05.12.2023 - 1 BvR 2221/22   

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https://dejure.org/2023,39919
BVerfG, 05.12.2023 - 1 BvR 2221/22 (https://dejure.org/2023,39919)
BVerfG, Entscheidung vom 05.12.2023 - 1 BvR 2221/22 (https://dejure.org/2023,39919)
BVerfG, Entscheidung vom 05. Dezember 2023 - 1 BvR 2221/22 (https://dejure.org/2023,39919)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Bundesverfassungsgericht

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde betreffend die Entscheidung eines Sozialgerichts über eine Richterablehnung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 101 Abs 1 S 2 GG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 144 Abs 2 Nr 3 SGG
    Nichtannahmebeschluss: Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gegen sozialgerichtliche Zwischenentscheidung über Ablehnungsgesuch - Vorrang der Verfahrensrüge gem § 144 Abs 2 Nr 3 SGG im sozialgerichtlichen Berufungsverfahren

  • Wolters Kluwer

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde betreffend die Entscheidung eines Sozialgerichts über eine Richterablehnung

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gegen sozialgerichtliche Zwischenentscheidung über Ablehnungsgesuch - Vorrang der Verfahrensrüge gem § 144 Abs 2 Nr 3 SGG im sozialgerichtlichen Berufungsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichtannahmebeschluss: Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gegen sozialgerichtliche Zwischenentscheidung über Ablehnungsgesuch; Vorrang der Verfahrensrüge gem § 144 Abs 2 Nr 3 SGG im sozialgerichtlichen Berufungsverfahren

  • rechtsportal.de

    Nichtannahmebeschluss: Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gegen sozialgerichtliche Zwischenentscheidung über Ablehnungsgesuch; Vorrang der Verfahrensrüge gem § 144 Abs 2 Nr 3 SGG im sozialgerichtlichen Berufungsverfahren

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gegen sozialgerichtliche Zwischenentscheidung über Ablehnungsgesuch - Vorrang der Verfahrensrüge gem § 144 Abs 2 Nr 3 SGG im sozialgerichtlichen Berufungsverfahren

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zwischenentscheidungen zur Richterablehnung - und die Verfassungsbeschwerde

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 23.10.2007 - 1 BvR 782/07

    Einschränkende Auslegung des § 78a Abs 1 S 2 ArbGG zur Statthaftigkeit einer

    Auszug aus BVerfG, 05.12.2023 - 1 BvR 2221/22
    Entscheidungen von Fachgerichten über Ablehnungsgesuche können zu solchen bleibenden Nachteilen führen und daher als Zwischenentscheidungen selbständig angreifbar sein (vgl. BVerfGE 119, 292 ).

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn sie Bindungswirkung für das weitere Verfahren entfalten, über eine wesentliche Rechtsfrage abschließend befinden und in weiteren Instanzen nicht mehr nachgeprüft werden können (vgl. BVerfGE 24, 56 ; 119, 292 ).

  • BVerfG, 21.11.2018 - 1 BvR 436/17

    Bestimmte Vorbereitungshandlungen können den Eindruck der Voreingenommenheit

    Auszug aus BVerfG, 05.12.2023 - 1 BvR 2221/22
    Er beruft sich für die Zulässigkeit wie auch für die Begründetheit seiner Verfassungsbeschwerde auf den Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. November 2018 (1 BvR 436/17).

    cc) Der Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 21. November 2018 (1 BvR 436/17) steht dem Verweis auf das Rechtsmittelverfahren gegen die Endentscheidung über den Grundsatz der Subsidiarität nicht entgegen.

  • BVerfG, 10.07.1990 - 1 BvR 984/87

    Amtszeit eines Verfassungsrichters

    Auszug aus BVerfG, 05.12.2023 - 1 BvR 2221/22
    Eine "Entziehung" des gesetzlichen Richters im Sinne des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG durch die Rechtsprechung liegt aber erst dann vor, wenn die Auslegung des einfachen Rechts oder seine Handhabung im Einzelfall willkürlich oder offensichtlich unhaltbar sind oder wenn die richterliche Entscheidung Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkennt (vgl. BVerfGE 82, 286 ).
  • BVerfG, 24.02.2006 - 2 BvR 836/04

    Recht auf den gesetzlichen Richter (Gewährleistung des unbefangenen Richters;

    Auszug aus BVerfG, 05.12.2023 - 1 BvR 2221/22
    b) Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG garantiert, dass der Rechtsuchende im Einzelfall vor einem Richter steht, der unabhängig und unparteilich ist und der die Gewähr für Neutralität und Distanz gegenüber den Verfahrensbeteiligten bietet (vgl. BVerfGK 7, 325 m.w.N.).
  • BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für

    Auszug aus BVerfG, 05.12.2023 - 1 BvR 2221/22
    a) Nach dem in Art. 94 Abs. 2 Satz 2 GG angelegten und in § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG zum Ausdruck kommenden Grundsatz der Subsidiarität hat ein Beschwerdeführer vor Erhebung einer Verfassungsbeschwerde alle zur Verfügung stehenden und zumutbaren prozessualen Möglichkeiten zu ergreifen, um eine Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (vgl. BVerfGE 112, 50 ; vgl. auch BVerfGE 145, 20 ; 150, 309 ).
  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 700/83

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung bei Zweifel über

    Auszug aus BVerfG, 05.12.2023 - 1 BvR 2221/22
    Erscheint es hingegen in diesem Sinne nicht offensichtlich ausgeschlossen, Grundrechtsschutz bereits durch die Fachgerichte zu erlangen, ist es dem Beschwerdeführer regelmäßig zuzumuten, den nach einfachem Recht vorgesehenen Rechtsweg zu beschreiten und auszuschöpfen (vgl. BVerfGE 68, 376 ).
  • BVerfG, 18.12.2018 - 1 BvR 2795/09

    Baden-württembergische und hessische Regelungen zur automatisierten

    Auszug aus BVerfG, 05.12.2023 - 1 BvR 2221/22
    a) Nach dem in Art. 94 Abs. 2 Satz 2 GG angelegten und in § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG zum Ausdruck kommenden Grundsatz der Subsidiarität hat ein Beschwerdeführer vor Erhebung einer Verfassungsbeschwerde alle zur Verfügung stehenden und zumutbaren prozessualen Möglichkeiten zu ergreifen, um eine Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (vgl. BVerfGE 112, 50 ; vgl. auch BVerfGE 145, 20 ; 150, 309 ).
  • BSG, 23.02.2022 - B 9 SB 74/21 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler -

    Auszug aus BVerfG, 05.12.2023 - 1 BvR 2221/22
    Nach dem Bundessozialgericht kommt eine solche Ausnahme gerade dann in Betracht, wenn die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs darauf hindeutet, dass das Gericht Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkannt hat (vgl. BSG, Beschluss vom 23. Februar 2022 - B 9 SB 74/21 B -, juris, Rn. 16 m.w.N.).
  • BVerfG, 10.11.2015 - 1 BvR 2056/12

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Therapiekosten und

    Auszug aus BVerfG, 05.12.2023 - 1 BvR 2221/22
    Soweit das Bundesverfassungsgericht für bestimmte Fragen bereits verfassungsrechtliche Maßstäbe entwickelt hat, muss anhand dieser Maßstäbe dargelegt werden, inwieweit Grundrechte durch die angegriffenen Maßnahmen verletzt werden (vgl. BVerfGE 140, 229 m.w.N.).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BVerfG, 05.12.2023 - 1 BvR 2221/22
    In dieser Konkretisierung des Verhältnisses von Grundsatz und Ausnahme spiegelt sich die Bedeutung wider, die das Grundgesetz der fachgerichtlichen Rechtsprechung auch für die Einhaltung verfassungsrechtlicher Grundentscheidungen beimisst (vgl. die Plenarentscheidung BVerfGE 107, 395 ).
  • BVerfG, 25.06.1968 - 2 BvR 599/67

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses bereits begonnener Weiterversicherung bei

  • BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90

    Akteneinsichtsrecht

  • BVerfG, 20.07.2007 - 1 BvR 3084/06

    Verletzung der Gewährleistung des gesetzlichen Richters (Art 101 Abs 1 S 2 GG)

  • BVerfG, 05.03.2009 - 2 BvR 1615/06

    Im Hinblick auf den Grundsatz der materiellen Subsidiarität unzulässige

  • BVerfG, 09.11.2004 - 1 BvR 684/98

    Ausschluss der Eltern nichtehelicher Kinder von einer Hinterbliebenenversorgung

  • BVerfG, 12.08.2019 - 1 BvR 1784/19

    Familiengerichtliche Ankündigung einer Nachbegutachtung im Sorgerechtsverfahren

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.03.2024 - VerfGH 112/23

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung einer Richterablehnung in einem

    (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. Dezember 2023 - 1 BvR 2221/22, juris, Rn. 15).

    Mit dieser Begründung hätte es zu einer Überprüfung der Zwischenentscheidung der Vorinstanz im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde zum Landessozialgericht kommen können (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. Dezember 2023 - 1 BvR 2221/22, juris, Rn. 14, 16).

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